Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zum Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs können nur Schäden gemacht werden, die aufgrund unmittelbar kausalem Verwaltungshandeln ausgelöst wurden
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 20 Abs. 3 GG; § 68 VwGO; § 28a Abs. 1 Nr. 1 NatSchG; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG; § 98 Abs. 1 S. 1 WG; § 116 WG
Verstoß gegen wassertechnische Regeln bei der Erneuerung einer Straßenbrücke; Rechtsstaatsprinzip und Abwehrfunktion der Grundrechte; Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Naturschutzrechtliche Duldungspflicht - Judicialis
NWG § 98 I; ; NWG § 116
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß gegen wassertechnische Regeln bei der Erneuerung einer Straßenbrücke; Rechtsstaatsprinzip und Abwehrfunktion der Grundrechte; Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Naturschutzrechtliche Duldungspflicht
Verfahrensgang
- VG Hannover, 24.04.2002 - 11 A 1204/99
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
- BVerwG, 26.01.2006 - 9 B 22.05
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100; BVerwG, NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW, NVwZ 2000, 217, 218; Bay. VGH, NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windhorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).Seiner Rechtsfolge nach richtet sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Beseitigung der zurechenbaren rechtswidrigen Folgen des Verwaltungshandelns und auf die Wiederherstellung des früheren rechtmäßigen Zustandes (Wiederherstellung des status quo ante in natura) (BVerwGE 69, 366/370).
Darüber hinaus dürfte er auch bei allen weiteren Folgen vorhanden sein, die aufgrund der Amtshandlung unmittelbar eingetreten sind, sofern sie im Hinblick auf die Amtshandlung adäquat sind (BVerwGE 69, 366/372).
Nicht zurechenbar sind Folgen, die durch das eigene verantwortliche Verhalten des Betroffenen oder eines Dritten verursacht worden sind (BVerwGE 69, 366/373).
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100; BVerwG, NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW, NVwZ 2000, 217, 218; Bay. VGH, NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windhorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).Ihm liegt die sowohl grundrechtlich wie rechtsstaatlich motivierte Forderung zugrunde, diesen Zustand mit der rechtsnormativen Lage zur Deckung zu bringen (BVerwGE 82, 76/95).
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Er wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie unmittelbar aus der Abwehrfunktion der Grundrechte hergeleitet (vgl. BVerwGE 94, 100).Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100; BVerwG, NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW, NVwZ 2000, 217, 218; Bay. VGH, NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windhorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).
- BGH, 09.11.1995 - III ZR 226/94
Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden durch einen eingewiesenen bisherigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
In diesem Sinne ist das Merkmal der Unmittelbarkeit ein Kriterium für die "wertende Zurechnung der Schadensfolgen nach Verantwortlichkeiten und Risikosphären" (vgl. BGH, Urt. vom 9.11.1995, DVBl. 1996, 561/562 u.H. auf Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 250). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1998 - 19 A 1320/98
Bestattung einer fremden Leiche; Folgenbeseitigung; Umbettung; Unzulässige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100; BVerwG, NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW, NVwZ 2000, 217, 218; Bay. VGH, NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windhorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.). - BVerwG, 02.11.1973 - IV C 36.72
(Folgen-)Beseitigungsanspruch, Verhältnis zum privaten Recht, Errichtung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Das ist der Fall, wenn die Beeinträchtigungen in ihrer Rechtsqualität dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind (BVerwG, NJW 1974, 817/818). - BGH, 12.12.1975 - V ZR 114/74
Abwehrklage gegen die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Geräuschimmissionen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Die Rechtsprechung stellt hierbei entscheidend darauf ab, "ob die beeinträchtigende Einrichtung in einem öffentlich-rechtlichen Planungs- und Funktionszusammenhang steht" (BGH, NJW 1976, 570; Bay.VGH, NVwZ 1989, 269, 270). - VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustandes gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100; BVerwG, NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW, NVwZ 2000, 217, 218; Bay. VGH, NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windhorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.). - OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03
Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03
Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs sind nicht alle rechtswidrigen Folgen hoheitlichen Verwaltungshandelns, sondern nur solche, auf deren Eintritt die Amtshandlung unmittelbar gerichtet war oder die durch das Verwaltungshandeln unmittelbar ausgelöst worden sind (wie Senatsurteil vom 31.03.2004 - 13 LB 11/03 -, Nds. Vbl. 2004, 213; AgrarR 2005, 67).
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2015 - 5 K 1240/10
Wasserrecht
Die Rechtsprechung stellt hierbei entscheidend darauf ab, "ob die beeinträchtigende Einrichtung in einem öffentlich-rechtlichen Planungs- und Funktionszusammenhang steht" (BGH, NJW 1976, 570; Bay.VGH, NVwZ 1989, 269, 270; zitiert nach OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, Rn. 32 ff.).Es kommt also auf die Beseitigung der rechtswidrigen Folgen an, nicht aber auf die vermeintlich formelle Illegalität des hoheitlichen Eingriffs (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, Rn. 34).
Nicht zurechenbar sind Folgen, die durch das eigene verantwortliche Verhalten des Betroffenen oder eines Dritten verursacht worden sind (zitiert nach OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, Rn. 36, juris).
- VG Berlin, 18.01.2019 - 27 K 456.18 Er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 OVGE MüLü 50, 359, juris Rn. 31 m.w.N.).
Nicht zurechenbar sind Folgen, die durch das eigene verantwortliche Verhalten des Betroffenen oder eines Dritten verursacht worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2005 13 LC 16/03 OVGE MüLü 50, 359, juris Rn. 36 m.w.N.).
- VG Aachen, 10.10.2007 - 6 K 1445/06
Vernässung von Kellerräumen wegen Verschlammung eines offenen Mühlenteichs; …
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, juris Rn. 31 hinsichtlich der Absenkung der Sohle des Gewässerdurchlasses einer Straßenbrücke.vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, juris Rn. 31 hinsichtlich der Absenkung der Sohle des Gewässerdurchlasses einer Straßenbrücke.
- VG Aachen, 20.11.2007 - 6 K 965/06 vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, BVerwGE 69, 366 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, juris Rn. 31 hinsichtlich der Absenkung der Sohle des Gewässerdurchlasses einer Straßenbrücke.
vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, juris Rn. 31 hinsichtlich der Absenkung der Sohle des Gewässerdurchlasses einer Straßenbrücke.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2009 - 12 A 788/09 vgl. Nds. OVG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, OVGE MüLü 50, 359, m. w. N.
- VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
Öffentlich rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Unterhaltungspflicht; …
Zudem besteht zwischen den 2007 durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen und den von der Klägerin geltend gemachten Abrutschungen auf ihrem Grundstück nicht der zur Begründung eines Folgenbeseitigungsanspruchs erforderliche unmittelbare Kausalzusammenhang (zu diesem Erfordernis vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.07.05 - 13 LC 16/03 -, Juris). - VG Schleswig, 10.10.2016 - 6 A 193/15
Qualifizierung einer vertraglichen Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung als …
Er setzt voraus, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.07.2005, Az.: 13 LC 16/03, juris Rn. 31). - OVG Sachsen, 06.02.2013 - 1 A 360/11
Unterhaltslast, Straßenbaulast, Folgenbeseitigungsanspruch, Bauarbeiten
Soweit die Klägerin geltend macht, die Berufung sei gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, weil das angefochtene Urteil vom Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. Juli 2005 (13 LC 16/03) abweiche, hat sie diesen Zulassungsgrund nicht in einer § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise dargelegt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2010 - 12 E 242/10
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges bei offensichtlichem Nichtvorliegen eines …
vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81/82 -, BVerwGE 69, 366, juris; auch: Urteile vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39/99 -, BVerwGE 112, 308, juris und vom 23. Mai 1989 - 7 C 2/87 -, BVerwGE 82, 76, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. November 1998 - 19 A 1320/98 -, NWVBl 1999, 189, juris; NdsOVG, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 LC 16/03 -, OVGE MüLü 50, 359, juris; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 113, Rn. 212ff.